II.
Besondere Bestimmungen für die Nutzung von Softwareprodukten
1.
Überlassung von Softwareprodukten und der dazugehörigen
Dokumentation
1.1 Sofern es sich bei der Software um
unsere eigenen Produkte handelt, räumen wir dem Kunden
das zeitlich nicht begrenzte und nicht übertragbare
Recht ein, die Software gemäß diesen Bedingungen
auf der hierfür vorgesehenen Hardware zu nutzen.
Wir liefern dem Kunden je ein Exemplar der zur Software
gehörenden Dokumentation. Der Kunde hat nicht das
Recht, die Software und die Dokumentation zu vervielfältigen.
Soweit auf dem Datenträger nicht ausgeschlossen,
darf er jedoch bis zu drei Datensicherungskopien der Software
erstellen.
1.2 Der Kunde nimmt die Software selbst
in Betrieb. Dabei wird er von uns auf Wunsch und gegen
besonderes Entgelt unterstützt.
1.3 Die Software und die Dokumentation
enthalten Geschäftsgeheimnisse von uns und/oder unseren
Lizenzgebern; sie sind urheberrechtlich geschützt.
Der Kunde wird dies beachten und insbesondere Copyright-Vermerke
nicht löschen.
1.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, die
Software und die Dokumentation ohne unsere Zustimmung
Dritten zugänglich zu machen.
2.
Softwaregewährleistung
2.1 Nachfolgende Bestimmungen beziehen
sich auf die von uns hergestellte Software. Für die
über uns bezogene Software anderer Hersteller gelten
ausschließlich deren Bestimmungen, die von uns an
den Kunden weitergegeben werden.
2.2 Wir leisten Gewähr, dass die
gelieferten Datenträger frei von Material und Herstellungsfehlern
sind und die zur Software gehörende Dokumentation
ordnungsgemäß erstellt wurde. Die Erfüllung
der Gewährleistung erfolgt durch Ersatzlieferung.
2.3 Für Softwarefehler, d.h. Abweichungen
von der jeweiligen Produktbeschreibung, die trotz Beachtung
der Dokumentation auftreten, leisten wir nach Wahl wie
folgt Gewähr: a) durch Lieferung einer korrigierten
Software (neuer Produktausgabestand), oder b) Neulieferung
(neue Produktversion) Die Fehlerdiagnose u. -beseitigung
erfolgt nach Wahl des Kunden von uns auf der Kundenanlage
oder bei uns. Die Einsendung der Datenträger mit
der fehlerhaften Software erfolgt durch den Kunden auf
dessen Kosten. Im Falle der Fehlerbeseitigung auf der
Anlage des Kunden hat uns dieser Zugriff auf dort vorhandene
Programme zu gewähren, soweit dies zur Fehlerbehebung
notwendig ist. Er hat vorher eine umfassende externe Datensicherung
durchzuführen. Unterlässt er dies, so übernehmen
wir keinerlei Haftung für den Verlust von Daten oder
das Auftreten von Fehlern an solchen Programmen.
2.4 Die Fehlerbeseitigung setzt voraus,
dass es sich um einen reproduzierbaren, in der jeweils
letzten, dem Kunden gelieferten Produktversion auftretenden
Fehler handelt. Hat der Kunde die Software über Schnittstellen
erweitert, leisten wir bis zur Schnittstelle Gewähr.
In solchen Fällen ist der Nachweis, dass der Fehler
in der von uns gelieferten Software liegt, vom Kunden
zu erbringen. Der Kunde stellt uns alle bei ihm vorhandenen,
für die Fehlerbeseitigung notwendigen Unterlagen
und Informationen unentgeltlich zur Verfügung. Er
stellt darüber hinaus die Hard und Software für
die benötigte Arbeitszeit unentgeltlich zur Verfügung
und ist dafür verantwortlich, dass eine zügige
Durchführung der Arbeiten möglich ist. Er trifft
insbesondere die betrieblich und gesetzlich erforderlichen
Sicherheitsmaßnahmen und hat die für die Durchführung
der Arbeiten erforderlichen Betriebszustände herzustellen
und geeignetes Personal unentgeltlich beizustellen. Kann
der Fehler nicht kurzfristig beseitigt werden, stellen
wir eine Zwischenlösung zur Umgehung des Fehlers
bereit, sofern dies bei angemessenem Aufwand möglich
ist und der Kunde wegen des Fehlers unaufschiebbare Arbeiten
nicht mehr bearbeiten kann.
2.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt
6 Monate und beginnt mit der Lieferung an den Kunden.
Sofern der Kunde die Ware bei uns abholt, beginnt die
Frist mit der Übergabe oder wenn die Installation
durch uns erfolgt mit der Inbetriebnahme beim Kunden zu
laufen.
2.6 Gelingt die Mängelbeseitigung
nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder kann der
Fehler nicht in einer dem Kunden zumutbaren Weise umgangen
werden, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des
Kaufpreises bzw. Nutzungsentgelts oder Rückgängigmachung
des Vertrages verlangen.
2.7 Bei Verlust oder Beschädigung
von Daten oder Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht
nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener
Daten.
2.8 Weitergehende Gewährleistungsansprüche
sind ausgeschlossen, soweit nicht wegen Vorsatzes, grober
Fahrlässigkeit oder Fehlens zugesicherter Eigenschaften
zwingend gehaftet wird.
3.
Instandhaltung, Pflege und ergänzende Dienstleistungen
Wir sind bereit, im Rahmen eines gesondert abzuschließenden
Pflegevertrages die Hardware Instandzuhalten und die Software
zu pflegen. Die Pflege umfasst auch die Lieferung neuer
Produktversionen. Hierfür gelten die in dem gesonderten
Vertrag vereinbarten Bedingungen.
4.
Beendigung
Falls der Kunde eine wesentliche, die Software betreffende
Bestimmung dieser Bedingungen nicht erfüllt, haben
wir nach Ablauf einer Nachfrist das Recht zum Rücktritt
vom Vertrag. Die gelieferte Software und die Dokumentation
einschließlich der Datensicherungskopien sind in
diesem Falle unverzüglich und unaufgefordert vollständig
zurückzugeben. Darüber hinaus sind Software
und Dokumentation zu löschen, soweit sie in der Hardware
gespeichert sind. Diese Regelungen gelten entsprechend
für die Quellsprache der Software, wenn sie überlassen
wurde. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
behalten wir uns vor.