1.
Umfang, Geltungsbereich
1.1 Die Degnet GmbH erbringt ihre Dienste
ausschließlich auf der Grundlage dieser nachfolgenden
Geschäftsbedingungen.
1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen
des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen
nicht ausdrücklich widersprochen wird.
1.3 Für den Umfang der Lieferungen
oder Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen
Erklärungen maßgebend. Liegen einem Vertragsschluss
keine solchen beiderseitigen schriftlichen Erklärungen
zugrunde, so ist entweder unsere schriftliche Auftragsbestätigung
oder, falls eine solche nicht erfolgt ist, der schriftliche
Auftrag des Kunden maßgebend.
1.4 Unterlagen wie Abbildungen, Gewichtsangaben,
Leistungsangaben in Prospekten und Datenblättern
enthalten keine Eigenschaftszusicherungen, sondern sind
unverbindliche Leistungsbeschreibungen. Abweichungen,
die durch nachträglich eingetretene, technische Fortschritte
begründet und gerechtfertigt sind, behalten wir uns
auch nach Auftragsbestätigung vor, soweit sie dem
Kunden zumutbar sind.
1.5 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen
und anderen Unterlagen behalten wir uns sämtliche
Eigentums- und Urheberrechte uneingeschränkt vor;
sie dürfen Dritten nur mit unserer vorherigen Zustimmung
zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind diese
Zeichnungen und anderen Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.
Die vorstehenden Sätze 1 und 2 gelten entsprechend
für Unterlagen des Kunden; diese dürfen jedoch
solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen
wir Zuverlässigerweise Lieferung oder Leistung übertragen
haben (Subunternehmer).
1.6 Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2.
Preise
2.1 Die Preise gelten bei Lieferung,
ausschließlich Verpackung in Euro ohne Mehrwertsteuer
und ausschließlich aller Steuern, Gebühren,
Abgaben und Zölle, die außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland erhoben werden.
2.2 Die Preise entsprechen der bei Vertragsschluss
aktuellen Kostenlage. Sollten bis zum Tage der Lieferung
oder Leistungserbringung Kostenänderungen infolge
Änderungen der Herstellerpreise eintreten, behalten
wir uns eine Preisangleichung vor, sofern die Lieferung
oder Leistung später als 4 Monate nach Vertragsabschluß
erfolgt.
3.
Eigentumsvorbehalt
Die Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung
sämtlicher uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung
zustehenden Forderungen und Ansprüche, deren Umfang
von uns bei Vertragsabschluß festgestellt und dem
Kunden mitgeteilt wird. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung
ist bis zur vollständigen Erfüllung unserer
Ansprüche untersagt. Bei Weiterveräußerung
im gewöhnlichen Geschäftsgang tritt der Kunde
seine Forderungen gegen den Erwerber an uns ab. Etwaige
Kosten für Interventionen, z.B. für die Erhebung
einer Drittwiderspruchsklage, trägt der Kunde.
4.
Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Zahlungen sind ohne jeden Abzug, frei
an uns oder eines unserer Konten innerhalb von 10 Tagen
nach Rechnungsdatum zu leisten.
4.2 Für Aufträge mit einem Gesamtwert
über 25.000 Euro sind bei Auftragserteilung 30 %
des Nettobetrages zuzüglich anteiliger Umsatzsteuer
als Anzahlung zu leisten.
4.3 Für Auslandslieferungen behalten wir uns
vor, Zahlung aus Akkreditiv oder Dokumente gegen Gebühren,
die im Einzelfall zu vereinbaren sind, zu verlangen.
4.4 Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen
aufrechnen, die ausdrücklich von uns anerkannt, unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.5 Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug,
behalten wir uns unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer
Rechte Jahreszinsen in Höhe von 4 % über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank vor.
5.
Frist für Lieferungen oder Leistungen
5.1 Hinsichtlich der Frist für Lieferungen
oder Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen
Erklärungen maßgebend. Die Einhaltung der Frist
unsererseits setzt den rechtzeitigen Eingang der vom Kunden
zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen,
Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung
der Pläne, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen
und sonstigen Verpflichtungen voraus.
5.2 Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig
erfüllt, so wird die Frist angemessen, um die Dauer
der Verhinderung gem.
Ziffer 5.1, Satz 2, verlängert.
5.3 Die Frist gilt als eingehalten: a) bei Lieferungen,
wenn die Sendung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist
zum Versand gebracht oder bei uns abgeholt worden ist.
b) bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten
Frist, falls sich die Lieferung aus Gründen, die
der Kunde zu vertreten hat, verzögert. c) bei der
Ausführung von Dienstleistungen, sobald diese innerhalb
der vereinbarten Frist erfolgt ist.
5.4 Ist die Nichteinhaltung der Frist für
Lieferungen oder Leistungen nachweislich auf Mobilmachung,
Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder den Eintritt
unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unseres
Machtbereiches liegen, zurückzuführen, so wird
die Frist angemessen, d.h. solange der Hinderungsgrund
besteht, verlängert. Hierzu gehören auch alle
Verfügungen von Hoher Hand, wie beispielsweise das
Nichterteilen einer evtl. notwendigen behördlichen
Genehmigung, Transportbeschränkungen und Beschränkungen
des Energieverbrauchs, aber auch allgemeiner Mangel an
Rohstoffen und Versorgungsgütern.
5.5 Bei Nichteinhaltung der Frist aus anderen als
den vorgenannten Gründen, so wenn eine Verzögerung
auf unserem eigenen Verschulden beruht, kann der Kunde,
sofern er nachweist, daß ihm aufgrund der Verspätung
ein Schaden entstanden ist, eine Verzugsentschädigung
für jede volle Woche der Verspätung von 0,5
%, im Ganzen aber höchstens bis zur Höhe von
5 % vom Wert des jeweiligen Teils der Lieferung oder Leistungen,
der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder
nicht vertragsgemäß genutzt werden kann, verlangen.
Dies gilt nicht, wenn wir dem Kunden nachweisen, dass
ihm tatsächlich kein oder ein geringerer Schaden
entstanden ist.
5.6 Entschädigungsansprüche des Kunden,
die über die vorgenannte Grenze in Höhe von
5 % hinausgehen, sind in allen Fällen verspäteter
Lieferung, auch nach Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist,
ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen
des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend
gehaftet wird.
5.7 Das Recht des Kunden zum Rücktritt nach
fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten Frist bleibt unberührt.
5.8 Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch
oder infolge Verschuldens des Kunden verzögert, so
kann, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft,
dem Kunden Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages
für jeden angefangenen Monat berechnet werden. Das
Lagergeld wird auf einen Gesamtbetrag von 5 % des Rechnungsbetrages
begrenzt, es sei denn, dass höhere Kosten nachgewiesen
werden. Das Recht des Kunden nachzuweisen, dass uns tatsächlich
ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt hiervon
unberührt.
6.
Gefahrenübergang
6.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn
die Sendung (auch Teilsendung) zum Versand gebracht oder
abgeholt worden ist. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie
Lieferung vereinbart wurde.
6.2 Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird die Sendung
von uns gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden
versichert.
6.3 Werden der Versand, die Zustellung oder der
Beginn oder die Durchführung der Aufstellung oder
Montage auf Wunsch des Kunden oder aus von ihm zu vertretenden
Gründen verzögert, so geht die Gefahr mit Beginn
der Verzögerung auf den Kunden über.
6.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und
der zufälligen Verschlechterung der vom Kunden beigestellten
Sachen trägt der Kunde.
7.
Dienstleistungen, Aufstellung und Montagen
Für jede Art von Dienstleistungen, Aufstellungen
und Montagen gelten, soweit nicht anders schriftlich vereinbart,
folgende Bestimmungen:
7.1 Die Aufstellung der Geräte, Terminals,
usw. erfolgt durch uns in vom Kunden vorbereiteten, besenreinen
Räumlichkeiten, die insbesondere mit den notwendigen
Heizungs- oder Klimageräten sowie Stromanschlüssen
und ggf. Kabelkanälen für Datenleitungen ausgestattet
sein müssen. Vor dem Einstieg in vorhandene Datennetze
hat der Kunde eine externe Datensicherung durchzuführen.
Unterlässt er dies, so übernehmen wir keinerlei
Haftung für den Verlust oder die Beschädigung
von Daten aus dem vorhandenen Datennetz.
7.2 Vor Beginn der Aufstellungs- und Montagearbeiten
müssen sich die dafür erforderlichen Lieferteile
an Ort und Stelle befinden und alle branchenfremden Nebenarbeiten
so weit fortgeschritten sein, dass die Aufstellung oder
Montage sofort begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt
werden kann.
7.3 Verzögert sich die Aufstellung, Montage
oder Inbetriebnahme bzw. die Ausführung der Dienstleistung
durch Umstände am Einsatzort ohne unser Verschulden,
so hat der Kunde die Kosten für Wartezeit und zusätzlich
erforderliche Anfahrten der Aufsteller oder des Montagepersonals
zu tragen. Der Kunde hat im Zweifel nachzuweisen, dass
die Verzögerung nicht auf einen Umstand zurückzuführen
ist, der in seinem Verantwortungsbereich liegt.
7.4 Dem Aufsteller oder Montagepersonal ist Arbeitszeit
und verbrauchtes Material vom Kunden oder dessen Beauftragten
nach bestem Wissen bei Vorlage des Arbeits- und Materialnachweises
zu bescheinigen. Die Fertigmeldung erfolgt schriftlich
durch den Aufsteller oder das Montagepersonal vor Verlassen
des Aufstellungstortes und ist vom Kunden oder dessen
Beauftragten bei Vorlage durch Unterschrift zu bestätigen.
7.5 Für Entwicklung oder Anpassung von Software
gelten zusätzlich die Bedingungen des Abschnitts
II.
7.6 Für die Nutzung der Internet-Dienste gelten
zusätzlich die Bedingungen des Abschnitts III.
8.
Entgegennahme
8.1 Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn
sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden entgegenzunehmen.
8.2 Teillieferungen sind zulässig, soweit
sie für den Kunden zumutbar sind.
9.
Haftung und Mängel.
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften zählt, haften wir wie folgt:
9.1 Alle Teile oder Leistungen sind nach unserer
Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder
neu zu erbringen, die innerhalb von 6 Monaten - vom Tage
des Gefahrenübergangs an gerechnet nachweisbar infolge
eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes,
insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials
oder mangelhafter Ausführung, unbrauchbar werden
oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt
wurde. Die Mängel müssen uns unverzüglich
nach deren Feststellung schriftlich gemeldet werden. Unverlangt
an uns eingesandte Waren werden von uns nicht entgegengenommen.
9.2 Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht
wird, dürfen Zahlungen des Kunden nur in einem Umfang
zurückgehalten werden, der in einem angemessenen
Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht.
Ist der Kunde Kaufmann, so kann er Zahlungen nur zurückhalten,
wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über
deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann.
9.3 Zur Mängelbeseitigung hat uns der Kunde
die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit
zu gewähren. Verweigert er diese, so sind wir von
der Mängelhaftung frei.
9.4 Lassen wir eine uns gesetzte angemessene Nachfrist
verstreichen, ohne den Mangel zu beheben, kann der Kunde
nach seiner Wahl entweder Rückgängigmachung
des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) verlangen.
9.5 Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf
natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden,
die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder
nachlässiger Behandlung oder Lagerung, übermäßiger
Beanspruchung oder solcher Einflüsse entstehen, die
nach dem Verwendungszweck nicht vorausgesetzt sind oder
die infolge fehlerhafter Montage oder Inbetriebnahme seitens
des Kunden oder Dritter entstehen.
9.6 Für Folgen, die sich aus unsachgemäß
vorgenommenen Änderungen durch den Kunden oder Dritte
ergeben, haften wir nicht.
9.7 Die Gewährleistungsfrist für Nachbesserungen,
Ersatzlieferungen oder Ersatzleistungen beträgt 3
Monate. Sie läuft jedoch mindestens bis zum Ablauf
der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für
den Liefergegenstand.
9.8 Die Gewährleistungsfristen gelten nicht,
soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.
9.9 Weitere Ansprüche des Kunden gegen uns
und unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen,
insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden,
die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind,
wenn diese aufgrund einer Verletzung von uns obliegenden
vertraglichen Nebenpflichten entstanden sind. Der Ausschluss
gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben
Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften
zwingend gehaftet wird.
9.10 Die vorstehenden Ziffern gelten entsprechend
für solche Ansprüche des Kunden auf Nachbesserung,
Ersatzlieferung oder Schadensersatz, die durch vor oder
nach Vertragsabschluß liegende Vorschläge oder
Beratung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten
entstanden sind.
9.11 Anderweitige Schadensersatzansprüche
des Kunden aus positiver Vertragsverletzung sowie aus
unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, sofern nicht
in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
zwingend gehaftet wird.
9.12 Sofern wir Bedenken hinsichtlich der Güte
und Eignung der uns vom Kunden zur Durchführung eines
Werkes oder einer Dienstleistung zur Verfügung gestellten
Sachen haben, sind wir berechtigt, die Durchführung
des Werkes oder der Dienstleistung oder die Übernahme
jeglicher Haftung abzulehnen, sofern der Kunde unserer
Aufforderung zur Herstellung eines vertragsgemäßen
Zustandes nicht binnen angemessener Frist nachkommt. Eine
Verpflichtung zum Schadensersatz wegen Nichtleistung oder
Durchführung der Dienstleistung wird in diesem Fall
generell ausgeschlossen.
10.
Unmöglichkeit, Vertragsanpassung
Wird uns oder dem Kunden die jeweils obliegende Lieferung
oder Leistung unmöglich, so gelten die allgemeinen
Rechtsgrundsätze mit folgender Maßgabe:
10.1 Ist die Unmöglichkeit auf unser Verschulden
zurückzuführen, so ist der Kunde berechtigt,
Schadensersatz zu verlangen. Jedoch beschränkt sich
der Schadensersatzanspruch des Kunden auf 10 % des Wertes
desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung, welcher
wegen Unmöglichkeit nicht bzw. nicht zweckdienlich
genutzt werden kann.
10.2 Schadensersatzansprüche des Kunden, die
über die genannte Grenze von 10 % hinausgehen, sind
ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen
des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend
gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rücktritt
vom Vertrag bleibt unberührt.
10.3 Sofern unvorhergesehene Ereignisse die wirtschaftliche
Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung oder Leistung
erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich
einwirken, wird der Vertrag angemessen angepasst, soweit
dies Treu und Glauben entspricht. Soweit dies wirtschaftlich
nicht vertretbar ist, steht beiden Parteien das Recht
zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will eine Partei
von diesem Recht Gebrauch machen, so hat sie dies der
anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Das Rücktrittsrecht
steht uns auch dann zu, wenn zunächst mit dem Kunden
eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.
11.
Zahlung und Gerichtsstand
11.1 Zahlungsort ist Deggendorf.
11.2 Bei allen aus dem Vertragsverhältnis
mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten
wird Deggendorf als ausschließlicher Gerichtsstand
vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
11.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt
deutsches Recht.
12.
Verbindlichkeit des Vertrages
12.1 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit
einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine
unzumutbare Härte für eine Partei darstellen
würde.
12.2 Alle vertraglichen Vereinbarungen, Änderungen
oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit
der Schriftform.
13.
Schlussbestimmungen
13.1 Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr
in Fach- und Vertragsangelegenheiten an die im Vertrag
genannten Stellen zu wenden. Im Zweifel ist für ihn
zuständig:
DegNet GmbH - Bahnhofstraße 75 - D-94469 Deggendorf
Tel: +49 (0)991 3830566 Fax: +49 (0)991 3830567
e-Mail: info@degnet-gmbh.de
13.2 An Verpflichtungen aus Verträgen, die
auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen
werden, sind auch Rechtsnachfolger des Kunden gebunden.